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   OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18 (https://dejure.org/2019,40147)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.2019 - 3 LB 3/18 (https://dejure.org/2019,40147)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 3 LB 3/18 (https://dejure.org/2019,40147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht; Kommunalverfassungsstreitigkeit; Kontrollrecht des Kreistagsabgeordneten; Kreistagsfraktion; Rechnungsprüfung; Zuschüsse; Akteneinischtsrecht des Kreistagsabgeordneten in Rechnungsprüfungsunterlagen über Fraktionsmittelabrechnungen

  • rechtsportal.de

    KrO SH § 25 Abs. 1 S. 1; KrO SH § 27a; LDSG SH § 3
    Rechtsstreit um das Akteneinischtsrecht eines Kreistagsabgeordneten in Rechnungsprüfungsunterlagen über Fraktionsmittelabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Der Kreistag ist zwar kein Parlament, sondern ein - Bürgerinnen und Bürger des Kreises repräsentierendes - Organ einer Selbstvertretungskörperschaft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.1988 - 2 BvR 975/83 - juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 - juris Rn. 9; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 26.02.2003 - 2 L 49/02 - NordÖR 2004, 390).

    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Kommunen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 - juris Rn. 9).

    Auch diese haben nach Maßgabe der Eigenverantwortlichkeit, wie sie dem verfassungsrechtlich geformten Bild der in den staatlichen Aufbau integrierten kommunalen Selbstverwaltung entspricht, ein "freies Mandat" (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 - juris Rn. 9, zum "freien Mandat" der gewählten Kommunalvertreter auch Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 26.02.2003 - 2 L 49/02 - NordÖR 2004, 390).

    Sie sind damit ihrerseits Ausdruck des freien Mandats ihrer Mitglieder (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 10; Meyer , in: Praxis der Kommunalverwaltung Landesausgabe Schleswig-Holstein, C 1, Recht der Ratsfraktionen, Mai 2017, S. 35 f.; zur Aufgabe der Fraktionen, die Meinungsbildung und Beschlussfassung der Kommunalvertretung vorzubereiten und zu erleichtern auch BVerfG, Urt. v. 10.12.1974 - 2 BvK 1/73 -, "Magistratsverfassung Schleswig-Holstein", juris Rn. 67).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2003 - 2 L 49/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Der Kreistag ist zwar kein Parlament, sondern ein - Bürgerinnen und Bürger des Kreises repräsentierendes - Organ einer Selbstvertretungskörperschaft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.1988 - 2 BvR 975/83 - juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 - juris Rn. 9; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 26.02.2003 - 2 L 49/02 - NordÖR 2004, 390).

    Auch diese haben nach Maßgabe der Eigenverantwortlichkeit, wie sie dem verfassungsrechtlich geformten Bild der in den staatlichen Aufbau integrierten kommunalen Selbstverwaltung entspricht, ein "freies Mandat" (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 - juris Rn. 9, zum "freien Mandat" der gewählten Kommunalvertreter auch Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 26.02.2003 - 2 L 49/02 - NordÖR 2004, 390).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Eines gezielten (finalen) und unmittelbaren Eingriffs bedarf es nicht (vgl. zu den Merkmalen eines Grundrechtseingriffs im klassischen Sinne und dem modernen Eingriffsbegriff, dem das BVerfG gelegentlich den Begriff der Beeinträchtigung vorbehält, BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 - juris Rn. 68 ff.).
  • BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Kunstfreiheit durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Ein Eingriff ist daher gerechtfertigt, wenn dieser Kollisionen mit anderen aus dem kommunalen Verfassungsrecht resultierenden Rechten in dem Sinne ausgleicht, dass die widerstreitenden Rechte möglichst weitgehend zur Geltung gebracht werden (sog. Gebot der praktischen Konkordanz, vgl. im Kontext widerstreitender Grundrechte etwa BVerfG, Beschl. v. 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16 - juris Rn. 23, 26 ff.; Scholz , in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand: 87. EL März 2019, Art. 12 Rn. 306).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2013 - 15 B 556/13

    Zugang eines Ratsmitglieds zu Informationen über Zuschnitt und Eingruppierung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Dem Informationsanspruch des Kreistagsabgeordneten ist eine hohe Bedeutung als ein wichtiges Kontrollinstrument im demokratisch organisierten Gemeinwesen beizumessen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 22.05.2013 - 15 B 556/13 -juris Rn. 6).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Sie sind damit ihrerseits Ausdruck des freien Mandats ihrer Mitglieder (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 10; Meyer , in: Praxis der Kommunalverwaltung Landesausgabe Schleswig-Holstein, C 1, Recht der Ratsfraktionen, Mai 2017, S. 35 f.; zur Aufgabe der Fraktionen, die Meinungsbildung und Beschlussfassung der Kommunalvertretung vorzubereiten und zu erleichtern auch BVerfG, Urt. v. 10.12.1974 - 2 BvK 1/73 -, "Magistratsverfassung Schleswig-Holstein", juris Rn. 67).
  • BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 630/81

    Politische Parteien - Staatliche Zuschüsse - Parlamentsfraktion - Wahlwerbung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Bei der Gewährung von freiwilligen Mittelzuweisungen an die Fraktionen ist jedoch das Verbot der Parteienfinanzierung zu beachten, so dass die Mittel nur für Aufwendungen verwendet werden dürfen, die im Zusammenhang mit der Erörterung kommunalpolitischer Entscheidungen in der Fraktion entstanden sind (vgl. Dehn/Roth , in: Praxis der Kommunalverwaltung Landesausgabe Schleswig-Holstein, KrO - Kommentar, Stand: Januar 2019, § 27a Rn. 24 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 19.05.1982 - 2 BvR 630/81 -, DÖV 1983, 153).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 15 U 16/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Auch die Klägerin als Zusammenschluss von Kreistagsabgeordneten (vgl. § 27a Abs. 1 Satz 1 KrO) ist "Einzelner" in diesem Sinne, und zwar ungeachtet der hier nicht klärungsbedürftigen Frage, ob Fraktionen der Rechtsnatur nach dem bürgerlichen Recht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. m.w.N. zum Streitstand Meyer , a.a.O., S. 40 ff., der sich für eine Zuordnung zum öffentlichen Recht ausspricht; a.A. etwa OLG Schleswig, Urt. v. 03.05.1995 - 15 U 16/94 -, NVwZ-RR 1996, 103, wonach Fraktionen nichtrechtsfähige, nichtwirtschaftliche Vereine seien).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Der (aus den Grundrechten oder aus einer analogen Anwendung des § 1004 BGB hergeleitete) öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch besteht, wenn ein hoheitlicher Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht droht und dieser sich wegen fehlender Duldungspflicht des Betroffenen als rechtswidrig erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18
    Ihre Bildung beruhe auf der in Ausübung des freien Mandats (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) getroffenen Entscheidung der Abgeordneten (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.06.1989 - 2 BvE 1/88 - juris Rn. 105).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06

    Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2002 - 15 A 662/02

    Durchführung einer Kommunalwahl zur Besetzung von Ratsausschüssen auf der

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1989 - 15 A 650/87
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2024 - 3 MB 26/23

    Husum darf mit Rückbau des Schobüller Freibades beginnen

    So liegt der Fall auch hier, indem die Antragstellerin einen Unterlassungsanspruch geltend macht, der in der Hauptsache mit der Unterlassungsklage als Unterfall der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen wäre, auf welche § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden ist (vgl. nur Urt. d. Senats v. 18.07.2019 - 3 LB 3/18 -, juris Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2023 - 3 LB 2/22

    Anforderungen an die Geltendmachung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts der

    Zwar sind die Kreistagsabgeordneten, die ihr Kontrollrecht geltend machen, nicht gehalten, einen konkreten Bezug zu einer (bevorstehenden) Entscheidungstätigkeit des Kreistages darzulegen (vgl. Urt. d. Senats v. 18.07.2019 - 3 LB 3/18 -, juris Rn. 58).
  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 214/18
    Das Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht führt hierzu aus (vgl., Urteil vom 18. Juli 2019 - 3 LB 3/18 - juris, Rn. 58 ff.):.
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